Allgemeine Geschäftsbedingungen

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§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung von E-Learning-Kursen, im Weiteren „Kurse“ genannt, der Pharmaakademie GmbH & Co. KG, Altenwall   25, 28195   Bremen, nachfolgend „Pharmaakademie“ genannt.

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich eventueller Einkaufsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung und werden hiermit ausgeschlossen. Vertragsbedingungen des Vertragspartners werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn ihnen die Pharmaakademie nicht ausdrücklich widerspricht.

(3) Mit der Bestellung erklärt sich der Vertragspartner mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

 

§ 2 Vertragsschluss, Verfügbarkeit der Kurse

(1) Die angeführten oder erwähnten Preise, Preisangebote und Beschreibungen stellen kein Angebot dar und können von der Pharmaakademie jederzeit vor der ausdrücklichen Annahme der Bestellung zurückgezogen oder abgeändert werden.

(2) Obwohl die Pharmaakademie bestrebt ist, die Verfügbarkeit der Kurse sicherzustellen, kann er nicht gewährleisten, dass zum Zeitpunkt der Bestellung sämtliche Kurse bereitgestellt werden können. Sollte die Pharmaakademie nicht in der Lage sein, die Bestellung des Vertragspartners zu verarbeiten oder zu erfüllen, kann die Pharmaakademie diese ohne weitere Haftung zurückweisen. Bei Eintritt dieses Falles wird die Pharmaakademie den Vertragspartner hierüber informieren und alle für das Produkt bereits geleisteten Zahlungen zurückerstatten.

(3) Eine vom Vertragspartner abgegebene Bestellung stellt ein an die Pharmaakademie gerichtetes Angebot zur Teilnahme an dem vom Vertragspartner ausgewählten Kurs unter diesen Nutzungsbedingungen dar. Alle vom Vertragspartner aufgegebenen Bestellungen unterliegen der anschließenden Annahme durch die Pharmaakademie . Die Bestellung erfolgt über das auf der Website bereitgestellte Abwicklungssystem.

(4) Die Pharmaakademie nimmt das Angebot erst dann wirksam an und der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Kauf im Online-Shop abgeschlossen ist. Das Einschreibedatum in den Kurs ist das Begin n datum der Laufzeit.

 

§ 3 Zugang zu den Kursen und Pflichten des Vertragspartners

(1) Der Zugang zu den Kursen erfolgt in der Regel passwortgeschützt auf dem Weg der Datenfernübertragung unter Verwendung der vom Vertragspartner gewählten Zugangsdaten (E-Mail-Adresse und Passwort).

(2) Die Zugangsdaten sind nur für einen Nutzer gültig.

(3) Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Zugangsdaten und die Passwörter geheim zu halten sowie die unberechtigte Nutzung der Kurse durch Dritte zu verhindern.

(4) Bei Missbrauch oder Zahlungsverzug ist die Pharmaakademie berechtigt, den Zugang zu sperren.

(5) Der Vertragspartner haftet für einen von ihm zu vertretenden Missbrauch.

(6) Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich, bei sich die technischen Voraussetzungen für den Zugang zu den Kursen zu schaffen, insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Hardware und Betriebssystemsoftware, der Verbindung zum Internet einschließlich der Sicherstellung der benötigten Verbindungsgeschwindigkeit, einer aktuellen Browsersoftware und der Akzeptanz der vom Server der Pharmaakademie übermittelten Cookies, und trägt insoweit sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Voraussetzungen. Die Pharmaakademie wird den Vertragspartner auf Anfrage über den jeweils einzusetzenden Browser informieren.

(7) Im Fall der Weiterentwicklung der Softwareplattformen und sonstiger technischer Komponenten des Systems durch die Pharmaakademie, obliegt es dem Vertragspartner, nach Information durch die Pharmaakademie, die notwendigen Anpassungsmaßnahmen bei der vom Vertragspartner eingesetzten Soft- und Hardware eigenständig zu treffen (zum Beispiel durch ein Browserupdate).

 

§ 4 Leistungsumfang, Nutzungsbeschränkungen, Änderungsbefugnis der Pharmaakademie

(1) Die dem Vertragspartner im Rahmen eines Kurses zugänglichen Inhalte werden in der Leistungsbeschreibung festgelegt, aus der sich auch die vereinbarte Beschaffenheit des Kurses ergibt.

(2) Die E-Learning-Kurse stehen grundsätzlich sieben Tage pro Woche jeweils 24   Stunden am Tag zur Verfügung, wobei eine Verfügbarkeit von Seiten der Pharmaakademie von über 98  % auf das Kalenderjahr gerechnet garantiert wird. Die Verfügbarkeit berechnet sich nach der folgende n Formel: Verfügbarkeit = (Gesamtzeit − Gesamtausfallzeit) / Gesamtzeit.

(3) Die Pharmaakademie ist berechtigt, die Inhalte der Kurse zu verändern, einzuschränken oder auszutauschen sowie Module hinsichtlich ihrer Inhalte angemessen zu modifizieren, insbesondere diese angemessen zu reduzieren oder zu erweitern.

(4) Aussagen und Erläuterungen zu den Kursen in Werbematerialien sowie auf der Website der Pharmaakademie und in der Dokumentation verstehen sich ausschließlich als Beschreibung der Beschaffenheit und nicht als Garantie oder Zusicherung einer Eigenschaft.

 

§ 5 Nutzungsrechte, Nutzungszeitraum, Folgen von Nutzungsrechtsmissbrauch

(1) Der Vertragspartner erhält im Rahmen des Nutzungsvertrags sowie der nachfolgenden Bestimmungen das einfache, auf die Dauer des Nutzungsvertrags befristete, auf Dritte nicht übertragbare Recht zur Teilnahme an dem bestellten Kurs.

(2) Das Teilnahmerecht während der Vertragsdauer umfasst den Zugang zum vertragsgegenständichen Kurs sowie die Berechtigung zum Abrufen (online) von Lerninhalten auf einem dem Vertragspartner oder einem Dritten gehörenden datenverarbeitenden Gerät (Computer) zu eigenen Lernzwecken.

(3) Das Teilnahmerecht ist auf den Vertragspartner beschränkt. Die abgerufenen Dokumente dürfen von ihm nur für den eigenen Gebrauch während der Nutzungszeit verwendet werden.

(4) Jede gewerbliche Weitergabe, insbesondere das Verkaufen, Vermieten, Verpachten oder Verleihen von Kursen, deren Inhalten, Videos oder Dokumenten, ist unzulässig.

(5) Es ist nicht zulässig, Elemente der zu den Kursen gehörigen Angebote zu sammeln, zu vervielfältigen, auf weitere Datenträger zu kopieren oder auf Retrieval-Systemen abzuspeichern.

(6) Die Nutzung der E-Learning-Kurslizenz ist auf einen Zeitraum von 180 Tagen ab Vertragsbeginn begrenzt, soweit nicht in der Leistungsbeschreibung eine abweichende Dauer festgelegt ist.

(7) Die Pharmaakademie ist berechtigt, technische Maßnahmen zu treffen, durch die eine Nutzung über den vertraglich zulässigen Umfang hinaus verhindert wird, insbesondere entsprechende Zugangssperren einzurichten.

(8) Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Vorrichtungen, Programme oder sonstige Mittel einzusetzen, die dazu dienen, die technischen Maßnahmen die Pharmaakademie zu umgehen oder zu überwinden. Bei einem Verstoß des Vertragspartners ist die Pharmaakademie berechtigt, den Zugang zu Kursen sofort zu sperren sowie den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen. Weitere Rechte und Ansprüche der Pharmaakademie, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz, bleiben unberührt.

(9) Vom Nutzungsvertrag nicht erfasst ist das gesetzliche Recht zur Anfertigung eines Vervielfältigungsstücks gemäß § 53 UrhG.

 

§ 6 Rechte der Pharmaakademie

(1) Die von der Pharmaakademie bereitgestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.

(2) Alle dadurch begründeten Rechte, insbesondere das des Nachdrucks, der Übersetzung, der Wiedergabe auf fotomechanischen oder ähnlichen Wegen, der Speicherung und Verarbeitung mithilfe der EDV oder ihrer Verbreitung in Computernetzen – auch auszugsweise – sind der Pharmaakademie beziehungsweise den Urhebern und Lizenzinhabern vorbehalten.

(3) Der Vertragspartner erhält keinerlei Eigentums- oder Verwertungsrechte an den bereitgestellten Inhalten oder Programmen.

(4) Marken, Firmenlogos, sonstige Kennzeichen oder Schutzvermerke, Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Identifikation derPharmaakademie oder des Nutzungsrechtsgebers dienende Merkmale oder einzelne Elemente davon dürfen nicht entfernt oder verändert werden.

 

§ 7 Vergütung, Anpassung der Vergütung, Zahlungsbedingungen

(1) Die vom Vertragspartner für die Teilnahme an einem Kurs zu leistende Vergütung ist in der Leistungsbeschreibung festgelegt.

(2) Die Vergütung für die Teilnahme an einem Kurs ist im Voraus zu leisten.

(3) Prüfungsgebühren müssen an den Prüfer vor der Prüfung gezahlt werden.

 

§ 8 Haftung für Mängel, Garantien und Zusicherungen

(1) Ein Sachmangel liegt vor, wenn der Kurs nicht die vertragliche Beschaffenheit im Sinne von §4 Absatz   1 aufweist und dadurch die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufgehoben oder gemindert ist. Eine unerhebliche Einschränkung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

(2) Der Vertragspartner hat auftretende Mängel, Störungen oder Schäden der Pharmaakademie unverzüglich in Schriftform anzuzeigen.

(3) Die Pharmaakademie behebt Mängel nach Erhalt einer nachvollziehbaren Mängelbeschreibung durch den Vertragspartner innerhalb angemessener Frist.

(4) Ein Kündigungsrecht wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach §543 Absatz   2 Nummer   1 BGB besteht erst dann, wenn die Beseitigung des Mangels nicht innerhalb angemessener Frist erfolgt oder als fehlgeschlagen anzusehen ist.

(5) Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass die Benutzung der Kurse nicht in Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter eingreift oder keine Schäden bei Dritten herbeiführt. Der Pharmaakademie sind bislang keine solchen Rechte bekannt.

(6) Die Pharmaakademie übernimmt keine Haftung dafür, dass die Kurse für die Zwecke des Vertragspartners geeignet sind.

(7) Das Recht des Vertragspartners, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nach Maßgabe der Bestimmungen in nachstehendem §9 Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt.

(8) Rabatt-/Gutscheincodebedingungen: Die verschiedenen geltenden Rabatte sind nicht kombinierbar.

 

§ 9 Lieferung und Versand

(1) Die Pharmaakademie trägt die Kosten für unversicherten Versand. Sofern Teillieferungen von der Pharmaakademie durchgeführt werden, trägt diese die zusätzlichen Versandkosten (ebenfalls unversichert).

(2) Die Pharmaakademie trägt die Kosten für versicherten Versand. Sofern Teillieferungen von der Pharmaakademie durchgeführt werden, trägt dieser die zusätzlichen Versandkosten.

(3) Die Lieferung erfolgt innerhalb und außerhalb der EU in der Regel mit der Deutschen Post oder DHL.

(4) Die Pharmaakademie macht Artikel, welche Versand voraussetzen, innerhalb einer Bearbeitungszeit von wenigen Tagen nach Zahlungseingang versandfertig.

(5) Bei Wareneinfuhren in Länder außerhalb Deutschlands können Importbeschränkungen vorliegen und Einfuhrabgaben anfallen, die der Kunde zu tragen hat. Diese variieren in den verschiedenen Zollgebieten. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Abfuhr der notwendigen Zölle und Gebühren verantwortlich.

 

§ 10 Haftungsbeschränkung

(1) Die Haftung der Pharmaakademie auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz ist unabhängig vom Haftungsgrund auf doppelten Kaufwert beschränkt.

(2) Die Haftungsbeschränkung gemäß Absatz   1 gilt nicht, soweit ein Schaden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten oder Arglist der Pharmaakademie oder deren Erfüllungsgehilfen beruht, sowie für Schäden, die auf der Verletzung von Verpflichtungen beruhen, für deren Erfüllung die Pharmaakademie eine Garantie übernommen hat, und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden, für die nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird.

(3) Im Falle der Verletzung einer Kardinalpflicht haftet die Pharmaakademie auch bei leichter Fahrlässigkeit. Kardinalpflichten in diesem Sinne sind wesentliche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungs- gemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen darf. Ein Anspruch auf Schadensersatz ist im Falle der Verletzung einer Kardinalpflicht der Höhe nach auf den Schaden beschränkt, der im Zeitpunkt der Pflichtverletzung als mögliche Folge der Vertragsverletzung typisch und vorhersehbar war (typischerweise vorhersehbarer Schaden), soweit keiner der in Absatz 2 genannten Fälle gegeben ist.

(4) Die verschuldensunabhängige Haftung der Pharmaakademie für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach §536a Absatz   1 erster Halbsatz BGB wird ausgeschlossen.

(5) Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

(6) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

(7) Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Pharmaakademie.

 

§ 11 Beendigung von Verträgen, Rücktritt, Kündigung, Stornokosten

(1) Der vereinbarte Kurs hat eine feste Laufzeit gemäß §5 Absatz   6 dieser Bedingungen.

(2) Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Bei Beendigung des Vertrags ist die Pharmaakademie berechtigt, sofort den Zugang des Vertragspartners zu dem jeweiligen Kurs zu sperren.

(4) Jede Kündigung hat in Textform (E-Mail oder Brief), im Falle der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund unter Angabe des Kündigungsgrundes, zu erfolgen. Nichtnutzung des Mitgliederbereichs gilt in keinem Falle als Kündigungsgrund.

(5) Im Falle der Kündigung von Kursen werden keine Zahlungen erstattet,  soweit nicht in der Leistungsbeschreibung eine abweichende Regelung festgelegt ist .

 

§ 12 Rechtswahl, Gerichtsstand, Nebenabreden, Schriftform

(1) Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht.

(2) Für Kaufleute oder Personen mit oder ohne ständigen Wohnsitz in Deutschland ist der Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Leipzig .

(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(4) Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Vom Schriftformerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung abgesehen werden.

(5) Online-Streitbeilegung gemäß Artike 14 Absatz   1 Satz   1 der Verordnung (EU) Nr.   524/2013 (ODR- VO): Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr abrufbar ist.

 

Leipzig , 01 .06.201 9